Wohneigentumsförderung Baukindergeld

Seit dem Herbst 2018 hilft der Staat Familien mit dem Baukindergeld beim Immobilienerwerb. Familien und Alleinerziehende, die Wohneigentum bauen oder erwerben, bekommen für die Dauer von zehn Jahren ab Antragstellung pro Kind 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung erhält man, wenn das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro. Den Zuschuss erhalten Familien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über keine Immobilie verfügen. Das Baukindergeld
ist ein wichtiger Impuls zur Stärkung der Woneigentumsbildung insbesondere außerhalb der Großstädte. Es wurde befristet zunächst bis zum 31.12.2020. Der Zuschuss wird einmal jährlich überwiesen.
